Generalversammlung
Mehr Informationen zur Generalversammlung sind in der Einladung an die Mitglieder ersichtlich.
Die Generalversammlung ist für alle Aktiv- und Ehrenmitglieder entschuldigungspflichtig.
Abmeldungen sind bis 10 Tage vor der Versammlung an den Vorstand zu melden.
Unentschuldigtes Fernbleiben und nicht fristgerechtes Abmelden werden mit 30 CHF Busse geahndet.
Aus- und Übertritte sind bis Ende Vereinsjahr (31.12.) an den Vorstand zu melden und treten mit dem nächsten Vereinsjahr in Kraft.
Adressänderungen (auch Telefon oder E-Mail) sind dem Vorstand schnellstmöglich mitzuteilen.
Der Mitgliederbeitrag kann im Anschluss an die Versammlung bar oder via TWINT bezahlt werden.